Einwilligung und Wirtschaftliche Aufklärung

 Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Therapieangebot entschieden haben.

Als Medizinische Praxis für Massage, Osteopathie, Sportphysiotherapie und Chiropraktik am  Konrad-Adenauer-Str. 22, 63526 Erlensee schließen wir diesen Behandlungsvertrag mit Ihnen als Patient/in, um die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.  

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Praxisteam vor der Unterzeichnung zur Verfügung.

• Bei Ihrem ersten Termin klärt Ihr/e Therapeut/in Sie über Umfang, Ablauf und mögliche Ergebnisse der Behandlung auf.

• Falls Sie nicht selbst einwilligungsfähig sind, werden betreuende Personen entsprechend aufgeklärt. Minderjährige/nicht einwilligungsfähige Personen benötigen die Zustimmung durch Betreuende.

• Therapeutische Behandlungen können den gesamten Körper beeinflussen und Risiken bergen, über die wir Sie (Ihre betreuende Person) bei Notwendigkeit informieren.

• Ihre Behandlung unterliegt den Regelungen eines Dienstvertrags nach §§ 630a ff BGB (Behandlungsvertrag). Ein Therapieerfolg wird damit nicht garantiert.

 

Grundsätze der Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche Therapie verpflichten sich beide Vertragspartner/innen zu diesen Grundsätzen:

• Ihr/e Therapeut/in informiert Sie mündlich über alle therapierelevanten Aspekte – Rückfragen sind jederzeit möglich.

• Sie informieren uns über gesundheitliche Veränderungen und beteiligen sich aktiv an der Therapie.

• Eigenübungen und Empfehlungen im Rahmen der Therapie führen Sie eigenverantwortlich aus, um Ihre Therapieziele zu erreichen. Die Haftung der Praxis beschränkt sich auf Handlungen während der therapeutischen Behandlung.

 

Wirtschaftliche Aufklärung

Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler/innen

• Die Kosten der Behandlung entnehmen Sie der beiliegenden Honorarvereinbarung.

• Sie verpflichten sich, die Vergütung vollständig und pünktlich zu zahlen – unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin, zahlbar NUR in bar. Rechnungen werden nur nach Absprache ausgestellt.

Terminregeln und Ausfallgebühr

• Die Praxis ist als Bestellpraxis organisiert - jeder Termin wird exklusiv für Sie reserviert. Darum sind Termine pünktlich einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

• Ausfallgebühr:  Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist die Praxis gemäß § 615 BGB dazu berechtigt, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen, sofern die Zeit nicht neu vergeben werden konnte. Das Ausfallhonorar orientiert sich an der vereinbarten Vergütung (Honorarvereinbarung).

• Die Praxis informiert Sie rechtzeitig, falls Termine verschoben oder abgesagt werden müssen.

Geltung des Behandlungsvertrags

• Der Vertrag tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Durchführung aller Erst- und Folgeverordnungen bzw. Erst- und Folgebehandlungen, bis er von einer der beiden Seiten aufgelöst wird.

• Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Preisänderungen wird eine bestehende Honorarvereinbarung seitens der Praxis aufgelöst und neu vereinbart, bevor weitere Behandlungen stattfinden.

Beendigung des Behandlungsvertrags

• Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden; geplante Termine werden storniert.

• Die Praxis kann den Vertrag beenden, wenn: empfohlene Maßnahmen oder Beratungsinhalte abgelehnt werden; falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden; Ihre Lebensführung die Therapieziele verhindert; Zahlungen ausstehen.

• Eine Wiederaufnahme des Vertrags ist bei Einigung möglich.

Weitere Hinweise

• Bringen Sie zu jeder Behandlung ein frisches, großes Handtuch zum Abdecken der Liege mit.

• Verhalten Sie sich stets respektvoll gegenüber allen Praxismitarbeiter/innen.