Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Therapieangebot entschieden haben.
Als Medizinische Praxis für Massage, Osteopathie, Sportphysiotherapie und Chiropraktik am Konrad-Adenauer-Str. 22, 63526 Erlensee schließen wir diesen Behandlungsvertrag mit Ihnen als Patient/in, um die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Praxisteam vor der Unterzeichnung zur Verfügung.
• Bei Ihrem ersten Termin klärt Ihr/e Therapeut/in Sie über Umfang, Ablauf und mögliche Ergebnisse der Behandlung auf.
• Falls Sie nicht selbst einwilligungsfähig sind, werden betreuende Personen entsprechend aufgeklärt. Minderjährige/nicht einwilligungsfähige Personen benötigen die Zustimmung durch Betreuende.
• Therapeutische Behandlungen können den gesamten Körper beeinflussen und Risiken bergen, über die wir Sie (Ihre betreuende Person) bei Notwendigkeit informieren.
• Ihre Behandlung unterliegt den Regelungen eines Dienstvertrags nach §§ 630a ff BGB (Behandlungsvertrag). Ein Therapieerfolg wird damit nicht garantiert.
Grundsätze der Zusammenarbeit
Für eine erfolgreiche Therapie verpflichten sich beide Vertragspartner/innen zu diesen Grundsätzen:
• Ihr/e Therapeut/in informiert Sie mündlich über alle therapierelevanten Aspekte – Rückfragen sind jederzeit möglich.
• Sie informieren uns über gesundheitliche Veränderungen und beteiligen sich aktiv an der Therapie.
• Eigenübungen und Empfehlungen im Rahmen der Therapie führen Sie eigenverantwortlich aus, um Ihre Therapieziele zu erreichen. Die Haftung der Praxis beschränkt sich auf Handlungen während der therapeutischen Behandlung.
• Die Kosten der Behandlung entnehmen Sie der beiliegenden Honorarvereinbarung.
• Sie verpflichten sich, die Vergütung vollständig und pünktlich zu zahlen – unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung. Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin, zahlbar NUR in bar. Rechnungen werden nur nach Absprache ausgestellt.
• Die Praxis ist als Bestellpraxis organisiert - jeder Termin wird exklusiv für Sie reserviert. Darum sind Termine pünktlich einzuhalten oder mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
• Ausfallgebühr: Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist die Praxis gemäß § 615 BGB dazu berechtigt, Ihnen den Ausfall in Rechnung zu stellen, sofern die Zeit nicht neu vergeben werden konnte. Das Ausfallhonorar orientiert sich an der vereinbarten Vergütung (Honorarvereinbarung).
• Die Praxis informiert Sie rechtzeitig, falls Termine verschoben oder abgesagt werden müssen.
• Der Vertrag tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Durchführung aller Erst- und Folgeverordnungen bzw. Erst- und Folgebehandlungen, bis er von einer der beiden Seiten aufgelöst wird.
• Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Preisänderungen wird eine bestehende Honorarvereinbarung seitens der Praxis aufgelöst und neu vereinbart, bevor weitere Behandlungen stattfinden.
• Sie können den Vertrag jederzeit mündlich ohne Angabe von Gründen beenden; geplante Termine werden storniert.
• Die Praxis kann den Vertrag beenden, wenn: empfohlene Maßnahmen oder Beratungsinhalte abgelehnt werden; falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden; Ihre Lebensführung die Therapieziele verhindert; Zahlungen ausstehen.
• Eine Wiederaufnahme des Vertrags ist bei Einigung möglich.
• Bringen Sie zu jeder Behandlung ein frisches, großes Handtuch zum Abdecken der Liege mit.
• Verhalten Sie sich stets respektvoll gegenüber allen Praxismitarbeiter/innen.